AGB
CKVet GMBH
gültig ab Juni 2022
1. Geltung und Allgemeine Bestimmungen
- Diese Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge kurz „AGB“
genannt) gelten ausnahmslos für alle zwischen CKVet GmbH -Austria- (in
weiterer Folge kurz „CKVet“ genannt) und deren
Kunden/Auftraggebern/Bestellern/Unternehmern/Wiederverkäufern (in
weiterer Folge kurz „Kunde“ genannt) abgeschlossenen Rechtsgeschäfte,
Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten, ohne dass es einer
gesonderten Vereinbarung bedarf, auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge
sowie für sämtliche weiteren Geschäfte.
- Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere
Einkaufs- und Lieferbedingungen, Vertrags-bestimmungen, Vorbemerkungen
und dgl., die zu diesen AGB in Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang
nicht anwendbar, gleichgültig ob, wann und in welcher Form CKVet diese
zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen
Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und
schriftlichen Bestätigung von CKVet. Stillschweigen gegenüber
Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden gilt keinesfalls
als Zustimmung.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der
Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung der geänderten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktritt und der CKVet
rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Kundmachung der
geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die
Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich stets der Schriftform. Vom
Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch
Verbrauchern, gegenüber letzteren jedoch nur insoweit, als keine
zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder anderer
Gesetze entgegenstehen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz, oder
teilweise unwirksam sein, oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame
Regelungen ersetzt, die dem ursprünglichen beabsichtigten Zweck am
ehesten Entsprechen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger
Vertragslücken.
- Bei Verwendung und/oder Weiterveräußerung der Produkte
von CKVet ist der Kunde für die Einhaltung sämtlicher relevanten
gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich. Der Kunde
bezieht die Vertragsprodukte zum Zweck des Weiterverkaufs. Er
verpflichtet sich, die von CKVet bezogenen Produkte nur an Abnehmer im
Gebiet von Österreich weiter zu verkaufen, sowie alle notwendigen
gesetzlichen, sowie behördlichen Genehmigungen und Gewerbeberechtigungen
dafür zu besitzen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden
jederzeit zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumlichkeiten der CKVet
und/oder auf der Homepage www.kloess-dental.at zur Verfügung und werden
dem Kunden auf Anfrage auch auf elektronischem oder postalischem Wege
zugesandt.
- Der Kunde erklärt mit seiner bereits bloßen Kontaktaufnahme zu CKVet, auf welchem Weg auch immer (Postalisch, per E-Mail, per Fax, telefonisch, persönlich, etc.), sowie insbesondere durch seine Unterschrift auf den Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren, dass er mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist, sie zumindest gelesen hat und jedenfalls die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.
2. Vertragsabschluss
- Sofern der Vertrag nicht durch die beiderseitige
Unterfertigung einer Urkunde zustande kommt, nimmt CKVet Angebote oder
Bestellungen des Kunden nach ihrer Wahl durch schriftliche
Auftragsbestätigung und/oder durch Beginn mit der Leistungserbringung
und/oder durch Lieferbeginn an.
- Auch bei nicht Zustandekommen eines Kaufvertrages ist die CKVet berechtigt, die bis dahin angefallenen Kosten (z.B. Planungskosten, Reisekosten, etc.), entweder auf Basis eines davor gestellten schriftlichen Kostenvoranschlages, ansonsten zu den üblichen Sätzen von CKVet in Rechnung zu stellen. Kostenvoranschläge sind ausdrücklich stets entgeltlich.
3. Angebot/Preise
- Alle angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich in EUR netto zuzüglich Umsatzsteuer.
- Die in Katalogen, Prospekten, im Onlineshop/Webshop und
dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von CKVet
in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind.
Jedenfalls werden mit Erscheinen eines neuen Katalogs/einer neuen CD-ROM
alle früheren Preislisten ungültig.
- Über Preisänderungen wird CKVet den Kunden auf der
Auftragsbestätigung, spätestens auf dem Lieferschein informieren. Sollte
der Kunde die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen, wird die
originalverpackte, unbeschädigte, nicht gebrauchte und nicht
beschriftete oder beklebte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung
und telefonischer Absprache von CKVet auf Kosten des Kunden
zurückgenommen.
- Sollten sich für die Kalkulation relevante Kostenstellen
oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie beispielsweise jene
für Fremdarbeiten, Rohstoffe etc. erhöhen, so ist die CKVet berechtigt,
die Preise entsprechend zu erhöhen und wird der am Liefertag gültige
Preis verrechnet.
- Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde,
gelten die Preise ab Werk bzw. ab dem Lager ausschließlich Verpackung,
Verladung, Versicherung.
- Ab einem Auftragswert von € 99,00 innerhalb Östereich
und Deutschland und € 90,00 außerhalb von Österreich und Deutschland,
exklusive Umsatzsteuer (mit Ausnahme von Gipsen und Einbettmassen)
gelten die Preise einschließlich Verpackung und Fracht (ausgenommen Pkt.
3.7.). Das Aufstellen, Anschließen und Inbetriebsetzen von gelieferten
Geräten durch Mitarbeiter von CKVet wird immer gesondert verrechnet,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Leistungen von CKVet im Bereich des technischen Kundendienstes (Reparaturen, Ersatzteillieferungen) werden entweder auf Basis eines schriftlichen Kostenvoranschlages, ansonsten zu den üblichen Sätzen von CKVet verrechnet. Kostenvoranschläge sind ausdrücklich stets entgeltlich.
4. Leistung/Lieferung/Versand/Gefahrtragung/Annahmeverzug
- Der Versand von Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die
Versandart bleibt CKVet überlassen. Mit Übergabe der Ware an die
Spedition geht die Gefahr auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden und
gegen Erstattung der Kosten wird CKVet die Lieferung mit einer
besonderen Versandart (z.B. Eiltransport/ Expresstransport) oder in
Teilen durchführen.
- CKVet ist berechtigt, Vorauslieferungen und
Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen. Ist die
Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens sechs Monate
nach Bestellung als abgerufen.
- Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn CKVet die
Übersendung der Waren an den Kunden übernommen hat – auf den Kunden
über, sobald die Ware das Lager verlässt. Gleiches gilt bei
bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen oder abgeholt wird, oder wenn
die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
- Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland,
erfolgt die Lieferung/ Leistung jedenfalls auf Kosten des Kunden. Dieser
ist weiters auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu
verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat
der Kunde auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen
entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die
Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den
ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen, sowie die
entsprechenden Erklärungen abzugeben.
- Ist bei Vertragsabschluss kein Liefer-, oder
Leistungsort vereinbart worden, ist CKVet berechtigt, die Lieferung bzw.
Leistung am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Kunden
vorzunehmen.
- Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort und/oder zum
Liefertermin übernommen (Annahmeverzug), ist CKVet berechtigt, aber
nicht verpflichtet, nach Setzung einer angemessen mindestens zehn Tage
umfassenden Nachfrist vom gesamten Vertrag, einschließlich sämtlicher
weiteren Verträge zurückzutreten, die Ware anderwärtig zu verwerten und
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des
Bruttorechnungsbetrages bzw. der Bruttorechnungsbeträge oder den darüber
hinausgehenden höheren Schaden zu verlangen. CKVet ist aber auch
berechtigt, Vertragserfüllung zu verlangen. Der Kunde ist in jedem Fall
aber zur Tragung der Kosten der frustrierten Zustellung in üblicher Höhe
verpflichtet. Darüber hinaus ist CKVet berechtigt, die Ware auf Kosten
und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann zu lagern.
- CKVet ist auch ohne vorhergehende Zustimmung des Kunden
berechtigt, zur Erbringung der im Angebot enthaltenen Leistungen, Dritte
in unbeschränktem Umfang heranzuziehen.
- Für allfällige zur Verwendung der gelieferten Produkte
notwendige behördliche Bewilligungen und bauliche Voraussetzungen sorgt
der Kunde auf seine Kosten. Erfolgen solche Bewilligungen und bauliche
Voraussetzungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte
Lieferfrist entsprechend.
- Die von CKVet angegebenen Lieferfristen und
Liefertermine sind unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter
Transportmöglichkeit gültig. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger
Lieferfrist-überschreitungen sowie Pönale Zahlungen
(Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
- Leistungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich,
wenn sie schriftlich von CKVet bestätigt wurden. Verzögert sich der
Beginn der Leistungsausführung oder die weitere Ausführung durch
Umstände, die nicht der Sphäre von CKVet zuzurechnen sind, werden
vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert oder vereinbarte
Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Bei Abänderungen
oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen gilt dasselbe.
Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten trägt der Kunde, wenn
die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Sphäre zuzurechnen
sind.
- Wird Ware zur Erstellung eines Kostenvoranschlages für
die Reparatur zu CKVet gebracht, oder von CKVet abgeholt und erteilt der
Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Erhalt des Kostenvoranschlages auf
dieser Basis einen Reparaturauftrag an CKVet, ist CKVet berechtigt, die
Ware unrepariert auf Kosten des Kunden an Diesen zu retournieren.
- Wird während der Reparaturdauer bzw. während der
Lieferzeit von CKVet ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt,
verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines angemessenen Mietentgelts
bzw. Leihgeräteentgelts.
- Sofern CKVet in Erfüllung ihrer Leistungspflicht auch
Software zur Verfügung stellt, so wird dem Kunden hieran das zeitlich
unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht
eingeräumt, diese Software auf den Produkten, mit denen sie geliefert
wurde, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung
genannten Zwecke zu nutzen.
- Wird Software von CKVet auf Fremd-Systeme installiert,
so werden diese Arbeiten dem Kunden mit dem Stundensatz eines IT
Technikers in Rechnung gestellt. Es wird keine Gewährleistung dafür
übernommen, dass die Systeme kompatibel sind.
- Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht
an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde darf Programme nicht
kopieren, bearbeiten, weiterentwickeln und keine Programmteile
herauslösen.
- Das Nutzungsentgelt für die mit den Produkten von CKVet
zur Verfügung gestellte Software ist, soweit nichts Anderes vereinbart
wurde, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der Leistungsfähigkeit von
an den Kunden gelieferte Produkte durch Software erfolgt gegen
Berechnung.
- Wenn der Kunde selbst oder in seinem Auftrag Dritte Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchführen, bedarf es wegen der Nutzungsrechte von CKVet an der Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.
5. Rückgaberecht mängelfreier Waren/Rücknahme/Umtausch
- Für Verbrauchsmaterialien hat der Kunde innerhalb von 14
Tagen ab Lieferung der Ware ein Rückgaberecht. Weitere Voraussetzungen
dafür sind, dass die Ware originalverpackt, unbeschädigt, weder
beschriftet noch beklebt ist, der Kunde einen Retourengrund angibt sowie
die Rechnung, oder den Lieferschein beifügt.
- Die Ware muss innerhalb der genannten Frist zu CKVet auf
Kosten und Risiko des Kunden zurückgesendet bzw. zurückgebracht
werden.
- Ware aus Sonderbeschaffungen, oder Sonderanfertigungen,
Geräte, Steril verpackte Ware, Ware deren Ablaufdatum kürzer als 6
Monate ist, sowie sämtliche Ersatzteile sind von der Rücknahme und
Umtausch ausgeschlossen.
- Die Berechnung von Bearbeitungskosten bleibt vorbehalten.
6. Zahlung
- Rechnungen von CKVet sind sofort rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist.
- Zahlungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich in EUR zu leisten.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen
Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen
zurückzuhalten oder aufzurechnen.
- Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen in Höhe von
12% p.A., mindestens jedoch die zwischen Kaufleuten geltenden
gesetzlichen Zinsen (Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 456
UGB idgF) zur Verrechnung. Weiters hat CKVet Anspruch auf Ersatz der
Kosten, die ihr bei der Verfolgung ihrer Ansprüche durch
vertragswidriges Verhalten des Kunden auflaufen.
- Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen
ist nur möglich, soweit diese Gegenforderung von CKVet ausdrücklich
anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
- Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten, dann auf
das Kapital, beginnend mit der ältesten Schuld angerechnet. Eine Widmung
der Zahlung durch den Kunden bindet CKVet nicht.
- Die Zahlung ist erfolgt, sobald der fällige Betrag auf dem Geschäftskonto von CKVet gutgeschrieben wurde.
- Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden
Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch
für die Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere
Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme entstehen,
unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten
Zahlungsbedingungen.
- Die CKVet ist berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei
anderslautenden Anweisungen des Kunden auf ältere unbezahlte Lieferungen
anzurechnen. Skontoabzüge setzen voraus, dass sämtliche bereits
fälligen Forderungen beglichen sind.
- Ist der Kunde mit einer Zahlungspflicht oder mit einer sonst ihm obliegenden Verpflichtung (z.B.: Schaffung der bauseitigen Voraussetzungen), oder der Annahme in Verzug, ist CKVet vorbehaltlich sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungen und Arbeiten bis zur Zahlung durch den Kunden sofort einzustellen, sämtliche Forderungen aus allen Vertragsbeziehungen fällig zu stellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist die CKVet berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
7. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Ware und alle
gelieferten und montierten Teile im Eigentum von CKVet. Die Verpfändung,
Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung ist untersagt. Der Kunde
wird CKVet von gerichtlichen Pfändungen informieren und trägt alle mit
der Durchsetzung bzw. Geltendmachung der Rechte von CKVet verbundenen
Kosten.
- Bei Warenrücknahme ist CKVet berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
- Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der
Verschlechterung.
- Ist der Kunde berechtigt, vor Bezahlung der Ware über diese zu verfügen, hat er sich bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungsanspruches (Kaufpreis) das Eigentum vorzubehalten.
8. Planung/Aufstellung/Anschluss/Inbetriebsetzung
- Das Anfertigen von Plänen über die Praxiseinrichtung,
den Standort und die Anschlüsse von Geräten an das Versorgungsnetz
gehören nicht zu den Verbindlichkeiten von CKVet aus dem Auftrag. Für
derartige über den Auftrag hinausgehende Planungsarbeiten, sofern vom
Kunden gewünscht, stellt CKVet eine gesonderte Rechnung.
- Alle von CKVet erstellten Skizzen, Entwürfe, Pläne sind
geistiges Eigentum von CKVet und dürfen, ohne schriftlicher
Einverständnis von CKVet nicht verwendet, oder an Dritte ausgehändigt
werden.
- CKVet übernehmen grundsätzlich nicht die Verpflichtung
zur schlüsselfertigen Einrichtung einer Praxis, soweit nicht anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
- Geräte werden durch Fachpersonal von CKVet aufgestellt,
angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Diese Leistungen (Arbeitszeit,
Fahrtkosten, Wegzeit, Montagematerial, etc.) werden gesondert berechnet
und sind, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde in allen
Fällen zur Gänze vom Kunden zu tragen. Für die Aufstellung bzw.
Inbetriebnahme notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere
Verlegung der erforderlichen Leitungen für Wasserzufluss und
Wasserabfluss, EDV-Verkabelung, Luft, Elektrizität und Gas), sowie die
Überwachung und Anleitung dieser Arbeiten gehören nicht zu den
Leistungen von CKVet und sind vom Kunden rechtzeitig auf seine Kosten zu
erbringen.
- Nach Übergabe erfolgt eine Einweisung (sofern notwendig) des Kunden in die sachgerechte Handhabung des Gerätes.
9. Gewährleistung
- Der Kunde verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand
unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel bei sonstigem
Verlust seiner Ansprüche unverzüglich schriftlich und unter genauer
Beschreibung des Mangels zu rügen.
- Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung,
Nachtrag des Fehlenden, oder Austausch der Sache innerhalb angemessener
Frist zu den üblichen Tages- und Geschäftszeiten. Das diesbezügliche
Wahlrecht steht CKVet zu. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag
des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden
erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung
(Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist
die Wandlung ausgeschlossen.
- Das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages besteht jedoch
nur, wenn es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt. Ist der
Mangel geringfügig, hat CKVet das Recht, dem Kunden eine Preisminderung
anzubieten. Über die vorstehende Regelung hinausgehende
Gewährleistungsansprüche auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind
aus allen Rechtsgründen ausgeschlossen, sofern nicht der Mangel oder
Mangelfolge- schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Unabhängig davon tritt CKVet etwaige weitergehende Garantie- und
Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden ab,
ohne dafür selbst einzustehen.
- Soweit dies möglich ist, ist der Kunde – bei sonstigem
Anspruchsverlust – verpflichtet, CKVet zur Feststellung des Vorliegens
allfälliger Mängel, genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung
und Einsicht in die Unterlagen u. ä. vornehmen zu lassen. Mängel
einzelner, aber selbstständiger Teile einer Lieferung/Leistung,
berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw.
Wandlung des gesamten Vertrages.
- Sämtliche Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen,
wenn die Leistungen von CKVet von Dritten oder vom Kunden selbst
geändert, ergänzt oder instandgesetzt worden sind. Dies gilt auch für
unbefugte oder unverschuldete Eingriffe.
- Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 12 Monate.
- Keine Gewährleistung besteht bei Beschädigung durch
äußere Einwirkung, für Verschleißteile oder sonstige Teile, die einer
normalen Abnützung unterliegen, insbesondere von Teilen wie Rollen,
Gleitschienen, Abdichtungssystemen, Dichtungsringen, Gummiteilen,
Verbindungselementen, Schläuchen, Sicherungen, Leuchtmitteln,
Kugellagern, Gleitlagern, Zahnrädern, Spannzangen, Rotoren und ähnlichen
Teilen. Keine Gewähr besteht für ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, normale Abnutzung, versäumte Wartungsarbeiten und
Nichtbeachtung von Fehlermeldungen.
- Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern,
Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt, Anschluss an
ungeeignete Stromquellen, Betrieb mit falscher Stromart, höherer Gewalt
wie Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit, etc., wenn ohne Rücksprache mit
CKVet Eingriffe an dem Auftragsgegenstand vorgenommen, insbesondere
Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder
eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen
Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software oder
Verarbeitungsdaten verursacht worden sind, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
- Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die
Seriennummern, Typbezeichnung, oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder
unleserlich gemacht werden.
- Das Gewährleistungsrecht des Kunden entfällt vollständig
bei gebraucht gekauften Gegenständen, außer es handelt sich um ein
Verbrauchergeschäft, in diesem Fall wird bei beweglichen Sachen eine
Gewährleistungsfrist von einem Jahr vereinbart.
- Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwenderbedingungen auszuschließen. Ein Fehler der Software liegt vor, wenn sie nicht oder nur schlecht für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet ist.
10. Schadenersatz/Haftungs- und Verjährungsbeschränkung
- CKVet haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig
oder vorsätzlich zugefügt wurden, was der Kunde zu beweisen hat. Die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie die
Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht
erzielte Ersparnisse oder Zinsenverluste. Keine Haftung besteht für
Ansprüche Dritter. Ebenso übernimmt CKVet keine Haftung für die Eignung
der Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck.
- Innerhalb des Anwendungsbereiches des
Produkthaftungsgesetzes haftet CKVet für Personenschäden sowie für
Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Ansprüche eines Kunden, der
Unternehmer ist, aus dem Produkthaftungsgesetz bestehen nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nebst verkürzter Verjährungsfrist nicht bei CKVet
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens.
- Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb
von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem
Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber
innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis
gerichtlich geltend gemacht werden. Die in gegenständlichen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen
über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch
neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht
wird.
- Schadenersatzforderungen verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
- Darüber hinaus ist die Ersatzpflicht gegenüber der CKVet
betragsmäßig mit 100 % des Kaufpreises begrenzt. Ein Ersatz von
darüberhinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls
ausgeschlossen.
- Forderungen gegen CKVet dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten und/oder verpfändet werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung steht CKVet eine mit 150 % der Kaufpreisforderung pauschalierte Schadenersatzforderung zu.
11. Nutzungsbedingungen des Fernwartungstools
- Kontaktieren Sie zuerst einen Support-Mitarbeiter der
CKVet. Sie können nur mit Abstimmung unserer Support-Mitarbeiter eine
gemeinsame PC-Sitzung herstellen.
- Wie beim Online-Banking kommt auch bei AnyDesk die
TLS1.2-Technologie zum Einsatz um ihre Sitzung vor unerlaubten Zugriff
zu schützen.
AnyDesk verwendet den RSA 2048 asymmetrischen Schlüsseltausch um jede Verbindung zu verifizieren.
Für jeden Verbindungsaufbau wird eine zufällige Beratungsnummer generiert, um eine eindeutige Zuordnung zwischen Kunde und Support-Mitarbeiter zu gewährleisten. Diese wird Ihnen telefonisch oder per Email mitgeteilt.
- Nach Aufbau der Verbindung wird Ihnen der Bildschirminhalt des Beraters bzw. ein leerer Bildschirm angezeigt.
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht auf Ihren PC sehen.
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht mit Ihnen zusammenarbeiten.
- Es werden keinerlei Fremdprogramme, welche nicht im
unmittelbaren Zusammenhang zu Ihrer, von uns zu wartender Software
stehen, auf Ihrem PC installiert.
- Es ist nicht möglich, unbemerkt und unberechtigt Daten von Ihrem PC zu entfernen.
Sie können diese gemeinsame Sitzung jederzeit durch Anklicken des "Beenden - Buttons" beenden.
CKVet übernimmt keinerlei Haftung für Störungen oder Datenverlust.
- Die gesamte Sitzung wird zu Kontroll- und Revisionszwecken aufgezeichnet.
Sie bestätigen die Annahme dieser Online-Support-Bedingungen, indem Sie die individualisierte CKVet Anwendung „AnyDesk" starten. Die darüber entstandenen Dienstleistungen werden zu den üblichen Sätzen von CKVet verrechnet.
12. Datenverarbeitung
- Der Kunde willigt ein, dass seine durch die
Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten von CKVet
automationsunterstützt, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und im
Falle des Zahlungsverzuges auch an Gläubigerschutzverbände weitergegeben
werden dürfen.
- Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im
Kaufvertrag mitenthalten personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses
Vertrages von CKVet automatisationsunterstützt gespeichert und
verarbeitet werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, der CKVet Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.
13. Urheberrecht
- Etwaige Muster, oder Abbildungen und dergleichen, verbleiben stets im Eigentum von CKVet. Der Kunde erhält daran keine, wie auch immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
14. Datenverwendung zu Marketingzwecken
- Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass CKVet seine Daten für Marketingzwecke der Produkte, insbesondere zur Verbesserung der Produkte, Weiterentwicklung und internen Bedarfsanalysen, verwendet werden dürfen.
15. Zustimmung zu dem E-Mail-Marketing
- Der Kunde erklärt sein Einverständnis, im angemessenen Umfang von CKVet und dessen Geschäftspartnern, Werbung und Informationen per E-Mail über Produkte und Angebote zu erhalten. Daten des Kunden verbleiben hierbei bei CKVet und werden nicht weitergegeben. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail, widerrufen.
16. Bedeutung der Überschriften
- Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Übersicht und Gliederung. Eine normative Bedeutung kommt ihnen nicht zu. Ebenso wenig dienen sie der Begrenzung und/oder der Ausweitung des Anwendungsbereiches oder der Interpretation dieser Geschäftsbedingungen.
17. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Für alle aus der Beziehung zwischen CKVet und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Landesgericht in Wr. Neustadt vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dagegenstehen. CKVet ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Es gilt österreichisches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
18. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Sitz der CKVet GmbH in Münchendorf.
19. Geschäftsdaten/Niederlassungen
CKVet GmbH, Sitz der Gesellschaft: Münchendorf, Geschäftsanschrift: 2482 Münchendorf, Hauptstraße 24 Tel.: +43 (0) 2259 29739
Landesgericht Wr. Neustadt, FN 580961f
UID Nr. ATU 78177704
E-Mail: info@ckvet.at Internet: http://www.ckvet.at
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz) Bezirkshauptmannschaft Mödling